Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und
Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu diesen
Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw.
die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen
Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse
oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche
Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.
Etwaige,
entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn
keine Zurückweisung erfolgt, nur und in soweit verbindlich, als die in
ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich
vereinbart werden.
Mündliche und
fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit
Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als
rechtswirksam vereinbart, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich
bestätigt worden sind. Angebote des Auftragsnehmers sind bis zum
Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig
vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige
Unterzeichnung von Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Erteilt der
Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung
des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch den
Auftragnehmer zustande.
Für jeden
Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen
Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils
vereinbarten liefer- bzw. leistungszeitpunktgültigen Preise des
Auftragnehmers. |