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Beim Auftreten von Schäden und
Mängeln am betreuten Objekt wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber
unverzüglich Meldung erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch,
Lifteinschluss oder Stromunterbrechung hat der Auftraggeber Anspruch auf
den Einsatz des Notdienstes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den
Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von
Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung
zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach
der Behebung des Schadens Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem
Auftraggeber zukommen lassen.
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