Vor der
Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche
vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in
die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich
hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel (Schlüssel 3-fach) zu
übergeben.
Erfolgt eine Einweisung
- gleich aus welchen Gründen - nicht, so kann der Auftraggeber bei
eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde
Unterrichtung zurückzuführen sind, den Auftragnehmer
schadenersatzpflichtig machen.
Dem Auftragnehmer wird
gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher
kenntlich ein Firmenschild oder Hausmeister-Briefkasten anzubringen, aus
dem ersichtlich ist, dass das Objekt vom Auftragnehmer betreut wird und
wie dessen Bewohner den Auftragnehmer im Notfall erreichen können.
Kosten für Briefkasten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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