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Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des
Hausmeister-Service-Vertrages oder in der Auftragsbestätigung
festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen.
Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich
vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die
Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am selben Tag
zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und
Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die
Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als
vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt
unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.
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